DMS-MPS

 

(ehemals LBA-anerkannte "DMSV-Musterprüfstelle" (2007 bis 2009))

In succession of the DMSV-certification authority *) for paramotors and powered parachute trikes (approved by the German Federal Aviation Authority (LBA) from 2007-2009)

*): Associated with Deutscher Motorschirm-Verband / German Paramotoring Association (GPMA) till 2009

Über uns

 

Die DMS-Musterprüfstelle (DMS-MPS) ist "Nachfolger" der von 2007 bis 2009 nach damaligem § 10a LuftGerPV LBA-anerkannten DMSV-Musterprüfstelle für Motorschirme und Motorschirm-Trikes, die mit dem DMSV, dem Deutschen Motorschirmverband e.V., assoziiert, aber obligatorisch determiniert eigenständig und unabhängig von ihm tätig war. Vor nunmehr über 10 Jahren war diese zeitweise, neben dem DULV, mit der sog. "Zulassung" von" Motorschirmen" betraut (s.a.). Das Auslaufen der LBA-Anerkennung und die prüfstellenseitige Nichtbetreibung einer Verlängerung 2009 bedeutete sowohl das Aus für die DMSV-Prüfstelle in alter Form, als auch jeder Assoziation der Prüfstelle mit dem DMSV e.V..

 

Die "Nachfolge-Prüfstelle" DMS-MPS wird vom LBA-benannten Prüfstellenleiter der früheren "DMSV-Prüfstelle" geführt. Damit war und ist eine entsprechende Integrität der Prüfstelle sichergestellt. Alle anderen früheren Prüfstellenmitarbeiter, Testpiloten (Stand 01.03.2009) etc. haben seit 2009/2010 keinerlei Prüfstellen-Funktion und -Verbindungen mehr (s.a. Prüfstellen-Befugnisse).

 

Seit dem Auslaufen der LBA-Anerkennung werden selbstredend keine Musterprüfungen nach LuftGerPV mehr vorgenommen. Es wurden und werden aktuell grundsätzlich auch keine sonstigen technischen Prüfungen aktiv angeboten. Die "Prüfstellen-Tätigkeit" ist damit praktisch auf fast 0 gesunken und beschränkt sich letztlich auf eine "Minimal-Verwaltung" der LBA-anerkannten früheren Musterprüfungen durch den Prüfstellenleiter.

 

Die aktive Tätigkeit der Prüfstelle ist insofern weitgehend eingestellt, eine Wiederaufnahme nicht geplant. Seit 2010 existierte keinerlei Verbindung zum DMSV e.V. mehr! Diesen gibt es seit 19.09.2017 auch offiziell nicht mehr (s.a.)!

Die vorliegende "Online-Präsenz" der DMS-MPS ist in einigen im Netz kursierenden Falschmeldungen (s.a.) begründet, die ggf. eine gewisse "Korrektur" notwendig erscheinen lassen. Zudem existiert seit geraumer Zeit auch die lange dümpelnde "Homepage" des DMSV e.V. offenbar nicht mehr. Das ist letztlich wohl alles Andere, als schade, weil dort spätestens ab 05.11.2011 offenbar bewußt und vermutlich böswillig unwahre Informationen eingestellt und verbreitet wurden (s.a.) und darüber hinaus inhaltlich ohnehin wohl keinerlei Aktualisierungen/Aktivitäten mehr erfolgten. Mit der Homepage ist allerdings leider auch die von der Musterprüfstelle damals dort eigenständig geführte Dokumentation zu den LBA-anerkannten Musterprüfungen der damaligen DMSV-Musterprüfstelle verlorengegangen.

 

Im Interesse der Piloten und der Wahrheit soll diesem unbefriedigenden Zustand künftig nun hier entgegengewirkt werden. Für reine Dokumentationszwecke braucht es dafür grundsätzlich keine umfangreichere oder gar "schöne" Homepage und es eilt auch nichts. Dennoch wird wohl bei Gelegenheit noch etwas verbessert. Bis die Inhalte ggf. schrittweise aktualisiert sind, bitten wir noch um etwas Geduld. (Falls Inhalte nicht auf allen Endgeräten (Handy, Tablet, PC) fehlerfrei funktionieren, am PC geht's.)

2007-2009 LBA-anerkannte
DMSV-Musterprüfstelle

ab 2010: DMS-MPS
(DMS-Musterprüfstelle)

Befugnisse

 

(1) Verbindliche "Prüfstellen-Auskünfte" zu allen Vorgängen ab 2007 konnte und kann ausschließlich die Prüfstellenleitung erteilen!

 

(2) Der DMSV als Verband sowie insbesondere seine "aktuellen Ex-Vorstände (ab 2010)" waren und sind nicht befugt in irgendeiner Weise für die "Prüfstelle" zu sprechen oder gar zu agieren. Sollte Solches zu irgendeinem Zeitpunkt geschehen sein, so ist hierfür ggf. von der Nichtigkeit Desselben auszugehen!

 

Dies gilt explizit unabhängig von jeglichen event. Funktionen, die einzelne Personen bis zum Ende der Prüfstellen-LBA-Anerkennung 2009 in der Prüfstelle innegehabt haben mögen. Eine zeitliche Konsistenz ist ausschließlich in der Person des Prüfstellenleiters gegeben!

Gibt es den DMSV noch?

 

 

 

 

 

 

Nach Jahren der Unentschlossenheit und diesbzgl. faktischen Untätigkeit auch des zuständigen Registergerichts Nürnberg hat sich schließlich doch etwas getan. Nach dessen Auskunft wurde der DMSV, Registergerichtsnummer 200279, zum 19.09.2017 von Amts wegen gelöscht.

Anmerkung:
 

Am 27.03.2010 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Nach Vereinsrecht hat daraufhin der neugewählte Vorstand unter Vorlage des entsprechenden satzungsgemäßen Protokolls der MV die entsprechende Ummeldung/Aktualisierung über einen Notar (die neuen Vorstände hinterlegen Unterschriften) beim Registergericht zu besorgen. Dies unterblieb beim DMSV nach der Wahl 2010 dauerhaft. Eine unterlassene Änderungsmeldung ändert aber nichts an der Gültigkeit der Wahl durch die Mitgliederversammlung: Vorstand ist dennoch immer der neugewählte Vorstand. Die mangelnde Umschreibung beim Registergericht hat allerdings ggf. praktische Folgen: Dem neuen Vorstand fehlt die offizielle Legitimierung und umgekehrt ist diese dem alten Vorstand noch nicht "entzogen". Es könnten sich somit die alten Vorstandsmitglieder immer noch fälschlich als "Vorstände" ausgeben und für den Verein in der sog. Außenwirkung sogar verbindliche Rechtsgeschäfte abschließen. I.d.R. stellt dies eher eine theoretische Gefahr dar. Praktisch kann entscheidender sein, daß ein legitimer neuer Vorsitzender/Vorstand in der Außenwirkung "machtlos" bleibt, weil er sich ohne entsprechenden registergerichtlichen Eintrag ja nicht verbindlich als Vorstand "ausweisen" kann.
 

(Im Falle des DMSV hatte dies 2010 nicht zwingend Handlungsunfähigkeit des neuen Vorstands zur Folge, da insbesondere der Vorstand Tamke seit Gründung des Verbands durchgehend in DMSV-Vorstandsfunktion war und ein entsprechender Registergerichtseintrag mit ihm als Vorstand existierte. Auf Basis der neuen Wahl und seiner weiterhin existierenden alten Registergerichtseintragung konnte dieser sowohl im Innen- wie Außenverhältnis daher unterbrechungslos im satzungsgemäßen Umfang wirksam als Vorstand agieren. Es ist  aber vll. angebrachter und realitätsnäher zu sagen, "er hätte können".)
 

Ergänzend zu der unterbliebenen Änderungsmeldung beim Registergericht machte der DMSV dann jedoch spätestens ab 06.11.2013 auch auf seiner Homepage "aktiv" falsche Angaben (s.a.), "versteckte" den tatsächlichen damals aktuellen Vorstand und wies stattdessen wahrheitswidrig und ohne dessen Wissen eine Einzelperson (den Unterzeichnenden) als angeblich sogar alleinigen "Vorstand" aus. Als dieser das 2015 bemerkte, informierte er umgehend das Registergericht, meldete die Neuwahl in seiner Eigenschaft als "registergerichtlich nocheingetragener Altvorstand" und bat um entsprechende amtliche Veranlassungen (u.a. eine Anmahnung der Aktualisierung bei den tatsächlichen aktuellen Vorständen). In Folge davon vermeldete das Registergericht schließlich, daß der Vorstand Jens Tamke jegliche eigene Funktion verleugne und bat den Unterzeichnenden nun ersatzweise um seinerseitige  Veranlassung der Liquidierung des Verbands. Nun hätte dieser das als "nocheingetragener Vorstand" beim Registergericht zwar wohl veranlassen können, wäre jedoch als seit 2010 tatsächlich nicht mehr amtierender Vorstand dazu gar nicht mehr berechtigt gewesen und dem Verband und seinen Mitgliedern gegenüber für die damit letztlich widerrechtliche Auflösung ggf. haftbar geworden. Es blieb also bei der dem Gericht ausdrücklich mitgeteilten Bereitschaft, die Änderungsmeldung oder eine seinerseits ggf. durchaus zu begrüßende Auflösung von Amts wegen zwar nach Kräften zu unterstützen, diese ersatzweise jedoch sicher nicht seinerseits letztlich rechtswidrig (!) und haftbar (daran änderte ja insbesondere auch die Kenntnis der Gerichts (!) nichts) zu veranlassen.
 

Nun, es ist Unterzeichnendem nicht ganz verständlich, daß das Gericht (wohl im Versuch der Vermeidung entsprechend nachdrücklichen fordernden Vorgehens gegen die damals tatsächliche Vorstandschaft sowie insbesondere des ersatzweisen eigenen und dann auch eigenverantwortlichen Löschens von Amts wegen (!?) ) ihn auf sein eigenes Risiko zu doch offenbar formal unkorrekten und sogar rechtswidrigen Vorgehens seinerseits aufgefordert (?) und dies dann vermutlich durchaus auch "pragmatisch" toleriert hätte. Angesichts wohl weiterer komplett fehlender "Kooperationsbereitschaft" des tatsächlichen Vorstands, wie der "Verweigerung" des Unterzeichnenden gegenüber dem offenbar ersatzweise vom Gericht erwarteten rechtswidrigen Handeln, hat sich das Gericht - fast 2,5 Jahre später (!) - dann doch irgendwie noch dazu durchgerungen den Verband eigenständig zu löschen:

 

Die Löschung von Amts wegen ist zum 19.09.2017 eingetragen.

 

 

Gibt es den "Deutscher Motorschirm-Verband e.V. (DMSV) - German Paramotoring Association (GPMA), Fachverband der Motorschirmflieger und motorisierten Hängegleiterpiloten in der Bundesrepublik Deutschland" noch? - The German Paramotoring Association (GPMA), does it still exist?

NEIN

Gibt  es eine aktuelle/aktive
Prüfstelle des DMSV?

 

 

 

 


Nach Auslaufen der LBA-Anerkennung *) Ende 2009 löste sich die damalige "DMSV-Musterprüfstelle" vom DMSV. Um die Integrität der Prüfstelle und Musterprüfungen sicherzustellen, wurde sie vom Prüfstellenleiter als "DMS-Musterprüfstelle" (DMS-MPS) vollständig autonom fortgeführt. Seit Anfang 2010 bestanden zwischen DMS-MPS und DMSV keinerlei Verbindungen mehr.

Zu einer "eigenen", erneut LBA-anerkannten "Nachfolge-Musterprüfstelle" nach § 10a LuftGerPV (03.08.1998), wie sie von der damals neuen Vorstandschaft öffentlich angekündigt worden war, kam es nicht mehr. Offenbar wurde eine solche nie auch nur irgendwie wirksam tatsächlich angestrebt und mit der neuen LuftGerPV entfiel 2013 die "Prüfstellen-Anerkennung" nach § 10a ohnehin zugunsten einer neuen "Prüfstellen-Akkreditierung" (§ 11 LuftGerPV, 15.02.2013).

Seit 2017 schließlich gibt es auch offiziell keinen DMSV mehr. Damit ist diese Frage endgültig obsolet.

Gleichwohl: die ehemalige "DMSV-Musterprüfstelle" existiert als DMS-MPS auch aktuell. Musterprüfungen nach deutscher LuftGerPV werden seit Auslaufen der entsprechenden LBA-Anerkennung allerdings nicht ausgeführt und diesbzgl. Reaktivierung ist nicht angestrebt.

 

*): Entgegen andersartiger "Schlaumeiereien" im Web wurde die LBA-Anerkennung nie entzogen. Sowohl DMSV wie die DMSV-Musterprüfstelle haben schon deshalb auch nie gegen einen entsprechenden angeblichen Verwaltungsakt oder das LBA geklagt. Der DMSV und die DMSV-Musterprüfstelle haben überhaupt selbst nie weder gegen irgendwen geklagt, noch wurden sie irgendwann beklagt.

NEIN

Gelten die von 2007 bis 2009 von der DMSV-Prüfstelle erteilten Muster-prüfbescheinigungen noch?

 

 

 

Es handelt sich um Musterprüfungen einer damals LBA-anerkannten Prüfstelle und damit letztlich um LBA-anerkannte Musterprüfungen. Für diese gilt Bestandsschutz (s.a. LuftGerPV § 17). Soweit dem keine rechtswirksamen Widerrufe oder sonstige gültige gegenläufige amtliche Verfügungen entgegenstehen (Entsprechendes ist der MPS seit Ende 2009 bis inkl. heute weder behördlich mitgeteilt worden, noch sind ihr event. entsprechende behördliche Verwaltungsakte gegen Inhaber von MP-Bescheinigungen zu DMSV-Musterprüfungen anderweitig bekannt geworden), sind alle "DMSV-Musterprüfungen" grundsätzlich uneingeschränkt gültig!

 

Dies gilt ausdrücklich auch für alle Muster mit damals „umstrittenem“ Reflexprofil (mehr) sowie für alle damals "erstmalig weltweit" durch die DMSV-MPS (!) „zugelassenen“ Motorschirme mit elektrischem Antrieb (s.a. "DMSV-News" vom 30.03.2009 und 30.04.2009) (mehr)!

 

Ein Überblick über die damaligen DMSV-Musterprüfungen findet sich hier.

 

JA

Ist der Prüfstellenleiter der DMS-MPS Vorstand des DMSV?

 

 

Nein! Der Prüfstellenleiter der DMS-MPS ist der Prüfstellenleiter der früheren DMSV-Musterprüfstelle. Hier gibt es eine sinnvolle Kontinuität in die „Nachfolge-Prüfstelle“ hinein, die gleichzeitig personell die Integrität der Prüfstelle sichergestellt hat und immer noch sicherstellt!

 

Der Prüfstellenleiter war von Gründung des DMSV e.V. am 12.04.2006 bis zum 27.03.2010 zudem einer von satzungsgemäß grundsätzlich drei DMSV-Vorsitzenden. 2009/2010 erfolgte aus privaten Gründen ein zunehmender Rückzug aus dem DMSV.  Zum 27.03.2010 trat er ankündigungsgemäß als Vorsitzender zurück und es erfolgte eine Neuwahl des DMSV-Vorstands. Dieser bleib dann wohl bis zu dessen Löschung am 19.09.2017 "im  Amt". Der Unterfertigte hatte seit 2010 beim DMSV keinerlei Amt mehr bekleidet und die Verbindung zum DMSV war auch komplett abgerissen!

 

Alle andersartigen Angaben ab 27.03.2010 (!), nach denen der Prüfstellenleiter angeblich noch oder wieder (?) Vorstand des DMSV gewesen wäre oder ggf. immer noch wäre, beruhen auf der Verbreitung von falschen und offenbar bewußt und vermutlich böswillig unwahren Informationen. Die „Grundlagen“ hierfür dürften sich letztlich in nachweislichen Urkundenfälschungen (s.a.) finden, die Absicht dahinter äußerst fraglich und ggf. sogar betrügerisch sein.

 

Entsprechende sachlich unrichtige Angaben erfolgten unbefugt und ohne Wissen, später entgegen ausdrücklichem Willen des Betroffenen!

 

Mögliche Strafverfolgung und deren Sinnhaftigkeit (Aufwand+Ärger vs. "Ergebnis") werden geprüft.

Welche anerkannten Prüfstellen für "Leichte Luftsportgeräte" gibt es aktuell?

 

(Stand 2020!)


Die früheren LBA-anerkannten Prüfstellen gibt es nicht mehr. Wenn man so will, wurden aber nicht etwa die Prüfstellen ersetzt, sondern aus gutem Grund (!) die damalige "LBA-Anerkennung" und die damit verbundenen (nicht immer "durchsichtigen") Verfahrensweisen und Handhabungen des LBA, die sich über Jahre eingeschliffen hatten. Letztlich nimmt heute weitgehend die DAkkS die diesbzgl. früheren LBA-Aufgaben wahr, soweit nicht ohnehin "Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" selbst dies obsolet machen. (Siehe LuftGerPV § 11 !)

Bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) aktuell akkreditierte Prüfstellen:

  • für Leichte Luftsportgeräte
    (Sachgebietsnummer B73)
     
  • für Musterinspektion nicht musterzulassungspflichtigen Luftsportgeräts bis 120 kg Leermasse (Hängegleiter, elektrische Aufstiegshilfen für Hängegleiter sowie Gleitsegel einschließlich der jeweils zugehörigen Ausrüstung) gemäß §11 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) und Feststellung der Übereinstimmung mit den festgelegten anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen und Lärmemissionsgrenzwerten
    (Registriernummer RS22)

 

Anmerkungen:

Vielleicht wäre es im Zuge doch immer mehr greifendem EU-Rechts und der sog. Globalisierung auch ohne DMSV und EAPR ebenfalls irgendwann zu einer entsprechenden Regelung gekommen. Die damaligen "Beauftragten Verbände", die ebenfalls LBA-anerkannte Musterprüfstellen hatten (eben die damals "etablierten" Prüfstellen), hätten aber wohl wahrhaft sehr gut auch mit der alten "Lösung" "weiterleben" können und es darf sogar vermutet werden, daß sie dies damals vorgezogen und insbesondere auch auf die neue "Konkurrenz" sowie auf die "Runde-Tisch-Gespräche" (DHV, DMSV, EAPR) (s.a. damalige "DMSV-News"!) über "verbesserungsbedürftige" und teils schlicht schlechte Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, NfL und Normen) und insbesondere "Auslegungen" und damalige "praktische Umsetzungen" sehr gerne verzichtet hätten. Ähnlich dürfte dies auch für das LBA bzw. die damalig zuständige Abteilung gelten, die u.a. ja auch all diese damals existenten "suboptimalen" NfL sowie insbesondere auch die präexistenten "etablierten" Musterprüfstellen und deren Vorgehen mit mehr oder weniger tatsächlicher Sachkenntnis und Interesse "abgenickt" hatten.
 

Genau dies waren übrigens auch Argumente für die Gründung des DMSV und das Anstreben einer "eigenen" LBA-anerkannten Musterprüfstelle! Gleichzeitig dürften es intrinsisch aber wohl auch schon entscheidende Gründe für den Clinch der "neuen" Prüfstellen des DMSV und der EAPR mit den damaligen "Beauftragten" (DHV und DULV) sowie dem LBA und - in Folge - deren relativ schnelles "Wiederverschwinden" (Nichtverlängerung LBA-Anerkennung des DMSV und zeitweise Widerrufe der EAPR-Anerkennung etc.) gewesen sein!
 

Ohne DMSV und EAPR aber hätten durchaus "ungute Zustände" jedenfalls wohl noch etliche Zeit länger angedauert. Beide haben (teilweise zusammen) die Gleitschirm- und Motorschirmszene entscheidend verändert und insgesamt letztlich wohl verbessert (!).
 

Nicht die Prüfstellen DMSV und EAPR oder deren Prüfungen waren das Problem (übrigens hatten und haben ALLE DMSV-Musterprüfungen Bestand, trotz so manchem "Widerwillens" des DULV (s.a.) und des damaligen LBA)! An ihnen wurden nur wesentlich größere und systemische "Probleme" offenbar - nicht zuletzt, weil diese sich nicht scheuten, den Finger in die Wunde zu legen! "Patienten" aber gefällt so etwas nicht, ggf. schlagen sie wohl sogar um sich. Auch die Bestrafung des Überbringers schlechter Botschaften drängt sich in diesem Zusammenhang ggf. als Metapher auf.
 

Für den "Wettbewerb" der Musterprüfstellen und dessen Ausgang nicht ganz unerheblich (und grundsätzlich seitens der "neuen" Prüfstellen zumindest auch nicht gänzlich unerwartet) dürfte damals die Tatsache der unmittelbaren "Verknüpfung" der etablierten kommerziellen Prüfstellen (DHV und DULV) mit den entsprechenden Beauftragten (DHV und DULV) gewesen sein. Man darf insbesondere retroperspektiv wohl annehmen, daß sich daraus so manche "Interessensüberschneidungen" oder umgekehrt auch "unvermeidliche Synergien" und "Wettbewerbsvorteile" ergaben.

 

Wie auch immer, insgesamt dürfte es "heute" besser sein, als es insbesondere vor Gründung des DMSV war. Der DMSV und die beiden vormalig LBA-anerkannten Musterprüfstellen DMSV und EAPR haben daran maßgeblichen Anteil!
 

Damit, daß sich zwischenzeitlich nun doch Etliches geändert hat, was sich ohne uns nicht oder ggf. eben nur sehr viel später geändert hätte, hat sich zumindest der DMSV und die DMSV-Prüfstelle, die beide immer unkommerziell angelegt waren (!), trotz ihres schnellen "Wiederverschwindens" letztlich "gelohnt". Wenn wir obige DAkkS-Links zudem richtig interpretieren, dann ist neben dem DMSV und der EAPR (bei denen wir dies allerdings eher im Sinne obiger Metapher sehen!) wohl auch die vormalige Musterprüfstelle des DULV "verschwunden". Dafür ist mit AIR Turquoise SA/Alain Zoller (s.a.) zwischenzeitlich aber ein früherer Partner von DMSV und EAPR anerkannt, den und dessen EN-Zertifizierungen man seitens der "Etablierten" damals ursprünglich auch fast "verteufelt" hat. Die DMS-MPS begrüßt dies ebenso, wie insbesondere das Ende der entsprechenden früheren Funktionen des LBA!
 

Unser Tun hatte also durchaus Sinn und es ist uns fast eine Freude nachträglich auch Jo Konrad Recht zu geben - allerdings sicher nicht umfassend :) ! Hier beziehen wir uns auf seine damalige Aussage, "Konkurrenz belebe das Geschäft".

Ob allerdings das jetzige System mit der DAkkS tatsächlich die Ultima Ratio ist, darf dennoch bezweifelt werden! Zum Teil schließt sich die DMS-MPS da der diesbzgl. Meinung von Guido Reusch an, der zwischen 2006 und 2009 in diesem Sektor der sog. "Leichten Luftsportgeräte" ein ganzes Stück erst "Starthelfer", dann "Weggefährte" und, als später seine Prüfstelle EAPR auch auf Motorschirme ausgeweitet war, diesbzgl sogar "Nachfolger" war. Er hat es aus unterschiedlichen Gründen länger "ausgehalten", in diesem Bereich weitergemacht und kämpft wohl noch immer. (s.a. "Das Akkreditierungsmonster").

 

 

 

 

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DMS-MPS

 

(ehemals LBA-anerkannte "DMSV-Musterprüfstelle" (2007 bis 2009))

Impressum:

DMS-MPS (DMS-Musterprüfstelle - Motorschirm)

c/o Harald Rost (LBA-benannter Prüfstellenleiter)
Scheibenweg 5, 92670 Windischeschenbach

Fax 03222 / 34 966 14, Email: DMS-MPS@gmx.de

Übersicht DMSV-Musterprüfungen 2007-2009

 

Zwischen 2007 und 2009 wurden von der DMSV-Musterprüfstelle eine Reihe von Musterprüfungen durchgeführt und bei erfolgreichem Bestehen entsprechende Musterprüfbescheinigungen erteilt. Gem. der damaligen LBA-Anerkennung der Prüfstelle handelt es sind dabei um offizielle LBA-anerkannte Musterprüfungen. Für diese gilt Bestandsschutz (s.a.).

 

Die LBA-Anerkennung lief zum 31.12.2009 aus. Die damalige Musterprüfstelle löste sich 2010 vom Verband. Den DMSV gibt es seit 19.09.2017, seine Homepage spätestens seit 08.08.2018 nicht mehr. Die Musterprüfstelle (MPS) selbst aber gibt es in personeller Kontinuität der Prüfstellenleitung immer noch (s.a.).


(Die "Umfirmierung" von DMSV-MPS zu DMS-MPS ist in der Lösung der Prüfstelle vom DMSV 2009/2010 begründet.)
 

Mit der früheren DMSV-Homepage ist 2018 auch die damalige Prüfstellen-Unterseite, inkl. dortiger Übersicht der DMSV-Musterprüfungen, zunächst aus dem Netz verschwunden. Deren Betreuung und Aktualisierung war auch schon nach Beendigung der Verbands-Kooperation nicht mehr möglich. Nur über eine entsprechende "Momentaufnahme" bei Web.archive.org *) waren einige Informationen letztlich notdürftig und unvollständig bzw. nicht wirklich "aktuell" noch öffentlich zugänglich.

 

An dieser Stelle präsentiert die DMSV- bzw. DMS-Musterprüfstelle die von ihr durchgeführten und verwalteten Musterprüfungen der Jahre 2007-2009 nun wieder eigenständig:


Tabelle mit DMSV-Musterprüfungen (Stand 31.12.2009)

2007-2009 LBA-anerkannte
DMSV-Musterprüfstelle

ab 2010: DMS-MPS
(DMS-Musterprüfstelle)

*): Zur freundlichen Beachtung:

 

a. Web.archive.org listet dort eine alte Seite der vormaligen DMSV-Musterprüfstelle auf der damaligen Homepage des DMSV. Der mit dem Link dokumentierte 08.12.2009 gibt den letzten von der Prüfstelle selbst beim DMSV eingestellten Informationsstand wieder. Danach erfolgte die Lösung der Prüfstelle vom DMSV. Zum bei Web.archive.org nächstdokumentierten Seitenstand (05.11.2011) hatte die Prüfstellenleitung längst keinen Zugriff mehr auf die Homepage und die dortigen Informationen und kann diese daher grundsätzlich auch nicht mehr autorisieren.

b. Die heutige DMS-MPS hat auf Inhalte bei Web.archive.org keinerlei Einfluß. Der Link bzw. die darüber zugänglichen Informationen sind unsererseits daher grundsätzlich unverbindlich!

Einen Überblick über Website und dortige Infos der damaligen DMSV-Musterprüfstelle (Informationsstand grundsätzlich 2009/2010!) verschafft folgendes PDF mit "arbeitsfähigen" Links:

 

c. Die Angaben der bei Web.archive.org gespeicherten DMSV-Seiten im "Impressum" nach dem 27.03.2010 sowie zum "Vorstand" nach dem 06.01.2012 sind vom damaligen tatsächlichen DMSV-Vorstand zu vertretende falsche, unwahre "Informationen" (s.a. https://dms-mps.gnitsoh.de/#alte-und-neue-vorstände !)

110Von ehemaligen und "aktiven" Vorständen des DMSV *)


( *): Deutscher Motorschirm-Verband e.V.)

 

 

 

 

 

(Stand 10.02.2020)

 

Zur DMSV-Existenz

 

Nach Auskunft des Registergerichts existierte der DMSV e.V. selbst nach 2010 zwar noch als "Karteileiche", die damals neugewählte Vorstandschaft (s. Vorstandswahl 27.03.2010) ist folgend ihren Pflichten aber offenbar nicht einmal dem Registergericht gegenüber nachgekommen (s.a.) und selbst die Verbindung zu den Mitgliedern schien abgerissen. Mit gewisser Berechtigung durfte dieser Verband also praktisch wohl schon knapp nach 2010 als "tot" angesehen werden. Ab 2015 hat sich das zuständige Registergericht Nürnberg um Löschung "bemüht", sich aber erst fast 2,5 Jahre später final zu der überfälligen, dann am 19.09.2017 erfolgten Löschung von Amts wegen durchgerungen (s.a.).


Vorstandsneuwahl 27.03.2010

 

Abweichend vom vorstehend geschilderten Sachstand des schon lange "inaktiven" Verbands, konnte man unter "http://www.motorschirm-verband.de" lange Jahre (wohl bis in 2018 hinein) noch eine Homepage des DMSV im Web online finden. Eine der letzten Änderungen dort ergab sich aber schon anläßlich des Rückzugs 2009/2010 des Vorstandsmitglieds Rost:  Zur MV in Pegnitz am 27.03.2010 erfolgte dessen angekündigter Rücktritt und eine Neuwahl des Vorstands. Im Ergebnis wurden die Vorstände Pietsch und Tamke dabei letztlich bestätigt sowie Herr Langer neu als Vorstand gewählt. Alle nahmen ihr Amt ordnungsgemäß an.

 

Wie üblich wurde auf der DMSV-Homepage unter "News" kurz berichtet, das neue "Vorstandsteam" vorgestellt und zumindest die Angaben unter "Vorstand" korrekt aktualisiert. (Unter "Impressum" unterblieb dies leider.) Auch im damaligen Motorschirm-Forum von Jens Hicken präsentierte sich das neue Vorstandsteam und es wurden wohl einige grandiose Zukunftspläne für den DMSV "gesponnen" (inkl. einer sogar auf motorisierte Hängegleiter erweiterten neuen Püfstelle). Trotz der "Ankündigungen" allerdings passierte dann offenbar sehr schnell gar nichts mehr. Auf der Homepage tat sich nichts mehr und auch ansonsten war der DMSV ab 2010 öffentlich wohl kaum noch wahrnehmbar.

Es tat sich nichts mehr!? Nein, das ist so auch nicht korrekt! Zumindest eine, äußerst bemerkenswerte Sache tat sich schon noch:


Der neue Vorstand wird "wieder-weggezaubert"

 

Nun, Inaktivität eines Verbands oder Vereins, so etwas passiert aus unterschiedlichsten Gründen durchaus häufiger und sicher war ein Grund, daß die Funktionen des DMSV grundsätzlich ehrenamtlich "nebenbei" wahrgenommen wurden. Durchaus unüblich aber ist, daß die neue Vorstandschaft folgend auch von der DMSV-Homepage und aus deren Pflichtangaben plötzlich wieder komplett verschwand (oder soll man ggf. sagen "sich selbst hat verschwinden lassen"?), als hätte es sie nie gegeben und noch unüblicher bis obskur ist, daß diese Angaben durch Falschangaben ersetzt, für diese Falschangaben dann aber sogar noch eine Aktualisierung der vorgeblichen Adressen sichergestellt wurde:

 

In offenbar kompletter Verleugnung der ordentlichen Vorstandsneuwahl und des neuen Vorstands von 2010 wurde dort ab spätestens 06.11.2013 (Datum der Speicherung in der Wayback-Machine) unter Vorstand plötzlich nicht mehr auf die tatsächlichen 3 Vorsitzenden (Tamke, Pietsch, Langer), sondern stattdessen fälschlich auf nur einen der "alten" Vorstände (Rost) verwiesen. Nicht nur fehlte dafür sowohl sachliche Grundlage, als natürlich jegliches Einverständnis von diesem, nein, es erfolgte auch keinerlei Information und dieser hatte nach seinem Rückzug aus dem DMSV davon folglich lange keinerlei Kenntnis!

 

Nun, wundern darf man sich wohl! Um einen einfachen "Fehler", wie bspw. das versehentliche Wiedereinstellen einer "alten Seite", kann es sich jedenfalls nicht gehandelt haben. Die vorgebliche Vorstands-Seite mit den falschen Angaben gab es vorher so nie und es gab auch nie einen nur aus einem Vorsitzenden bestehenden DMSV-Vorstand!

Erstaunlicher Weise war zudem schon früher im vorgeblichen Impressum der Seite (trotz Änderung und Abgabe auch der Seitenverantwortung wie des Seitenzugriffs schon 2010 bis dahin nicht aktualisiert) ebenfalls bereits eine Änderung mit falschen Vorstandsangaben vorgenommen worden: Offenbar schon vor dem 05.11.2011 (Datum der Speicherung in der Wayback-Machine) war der dortige ohnehin bereits veraltete Verweis auf den kompletten früheren Vorstand (das war noch nur ein "Versäumnis", die Falschangabe soweit noch "passiv"), statt mit korrekten Informationen zum neuen tatsächlichen Vorstand, nun "aktiv wahrheitswidrig" (!) durch plötzliche Nennung nur eines Mitglieds des alten Vorstandsteams ersetzt worden.

 

Obwohl der Betroffene in keinerlei DMSV-Funktion mehr war, wurde also schon spätestens 2011 so getan, als handele es sich bei ihm um den alleinigen DMSV-Vorstand - und ausdrücklich genau so behauptete das nach Auskunft des Registergerichts Nürnberg auch der "wahre" Vorstand Jens Tamke! Man vergaß "schlauerweise" nicht einmal, eine zwischenzeitliche Adressänderung des Falschgenannten zu berücksichtigen. Offenbar meinte man, die falsche Verantwortungszuschiebung von einem selbst weg, sei besonders "sicher", wenn wenigstens die "Daten" stimmen würden. Nun, es fällt zumindest sehr schwer dieses Vorgehen als etwas Anderes  zu sehen, als bewußte Irreführung.

"Vermutungen"

 

Persönlicher Inhaber der DMSV-Domains und ab ca. April 2010 angenommen der Einzige, der zu fraglichen Zeitpunkten Zugriff auf die Inhalte der DMSV-Seite hatte, war ausgerechnet jener Jens Tamke, Roßwein, der doch als einzige Person vom 12.04.2006 bis zum unrühmlichen "Ende von Amts wegen" am 19.09.2017 sowohl den jeweiligen "alten DMSV-Vorständen", wie dem am 27.03.2010 neu gewählten DMSV-Vorstand angehörte. - Hm!

 

Vor oder nach dem 27.03.2010, Vorstand "alt" oder "neu", mit "Innen-" oder "Außenwirkung", - einzig bei Jens Tamke spielt dies hinsichtich seines Vorstandsdaseins keinerlei Rolle! Über genau dessen unfragliche "verantwortliche" Vorstandseigenschaft durchgehend seit Gründung (!) bis hin zum wahrhaft unrühmlichen Ende, können nicht einmal theoretische Zweifel aufkommen! - Oder etwa doch!? Sind einzig ihm selbst etwa "Zweifel" gekommen, obwohl ab der Wahl 2010 ("Dreams come true"?) doch "endlich" wohl tatsächlich hauptsächlich er die "Geschicke" des Verbandes lenkte - bis eben hin zur "Zwangsauflösung wegen Inaktivität"!?

 

Nun, just die Homepage, auf die Herr Tamke sowohl als DMSV-Vorstand, wie als Domain- und Speicherinhaber wohl ebenso durchgehend letztlich unbegrenzten und ab 2010 vermutlich "exklusiven" Zugriff hatte, verschleierte ab 2011 durch Falschangaben nicht zuletzt auch seine eigene Rolle als "aktueller" "verantwortlicher" Vorstand! Selbst dem Registergericht gegenüber verleugnete ausgerechnet er nach Angaben von dort seine doch eindeutige Vorstandsfunktion! Besonders unverständlich ist dies, da er (nach Erinnerung des Unterfertigten) mit diesem "Posten" und seiner deshalb doch grundsätzlichen Wichtigkeit im DMSV (!?) und damit in der "Motorschirmszene" sowie seinem angeblich maßgeblichen Einfluß auf die Prüfstelle und seinen (wohl tatsächlich) guten privaten Herstellerverbindungen bis 2010 doch - hm - nun, sagen wir auch sehr zum Leidwesen des Prüfstellenleiters (!!) "nicht gerade hinter dem Berg hielt"!? Aber so ist es ja wohl auch in der Politik: Kritik, Forderungen, Verlautbarungen und eigene Ankündigungen sind immer einfacher, wenn man nicht selbst an erster Stelle tatsächlich "in Verantwortung" steht und solange man nicht selbst "liefern" muß, sondern dies Andere tun.   

 

Im wahrsten juristischen Wortsinne rechtfertigende (!) Gründe dafür zu finden, daß der komplette neue Vorstand ab 27.03.2010 -  alle 3 neugewählten Vorsitzenden (!) -, insbesondere aber eben auch jener Herr Tamke, die vermeintliche "Konstante" im DMSV", zu einem späteren Zeitpunkt (schon 2010? Zu vermuten ist spätestens der 05.11.2011!) plötzlich wieder komplett "abtauchten", dürfte schon mehr als schwer sein. Daß aber auf der DMSV-Homepage stattdessen sogar wahrheits- und pflichtwidrig falsche, unwahre Informationen eingestellt wurden, dafür ist dies gänzlich unmöglich! Motivation? Man darf wohl durchaus annehmen, daß es sich hier offenbar um ganz bewußtes und vermutlich irgendwie böswilliges Vorgehen handelte!?


Schnee von gestern?

 

Nun, man könnte sagen "Schnee von gestern"? Nicht ganz!

 

Neben einem Verstoß gegen etliche Gesetze und Vorschriften (Bsp.) - und es fehlen eben nicht einfach "versäumend" Angaben, sondern es wurden von irgendwem offenbar wissentlich und in fraglicher, ggf. betrügerischer (?) Absicht falsche Angaben gemacht! -, wurden ja auch Persönlichkeitsrechte des an dieser Stelle "Falschgenannten" verletzt. Zudem wurde damit zumindest "Geschichtsklitterung" betrieben und jemand hat die Öffentlichkeit und sogar das Registergericht belogen - und das, trotz doch irgendwann einmal einsetzender "Hinweise", durchaus sehr "standhaft":

 

Die nachweislich falschen Eintragungen (!) hatten leider bis zum Verschwinden der Jens Tamke "gehörenden" Homepage Jahre später Bestand: Deren letzte automatische Speicherung von webarchive.org stammt vom 19.10.2015. Die "DMSV-Homepage" gab es aber wohl noch bedeutend länger online, da "inaktive" Sites nur nicht so häufig besucht werden. Ein ausdrücklich neuer Sachstand ist vom Webarchiv daher erst zum 08.08.2018 (!) vermerkt. Da gab es den DMSV schon bald ein Jahr nicht mehr!


Mindestens 8 Jahre Desinformation!

 

Geschichtsklitterung/-fälschung letztlich bis heute!

 

Die damals tatsächliche DMSV-Vorstandschaft (mangels erneuter Neuwahlen sowie ordnungsgemäßer Rücktritte oder Auflösung des DMSV vermutlich bis zum DMSV-Ende 2017 "im Amt"!) ist folglich mittlerweile (Stand 01.01.2020) aus weiten Bereichen des angeblich doch nichts vergessenden Internets praktisch vollständig getilgt und dafür eine Falschinformation quasi etabliert. Diese dauert sogar fort, da zwar die Website mit den falschen Angaben selbst nun endlich nicht mehr existiert, die falsche "Information" aber dennoch "dauerhaft" im Raum schwebt: Die letzten DMSV-Seiten-Versionen unter https://web.archive.org, mit  den für Besucher scheinbar "aktuellsten" Informationen, enthalten die Falschinformationen/Desinformationen (oder ist gar "Lügen" das richtige Wort?). Daraus werden leider immer noch falsche Schlüsse abgeleitet.

Nicht hinnehmbar!

Wahrheitswidrige und falsche, offenbar bewußt und vermutlich böswillige Desinformationen sind nicht hinnehmbar! U.a. mit vorliegender Info wird nun zu korrigieren versucht:


Der "korrekte" DMSV-Vorstand

Drei bzw. vier "Vorstandsteams" sind sicher nachvollziehbar:

 

a.) "Gründungsvorstand" (12.04.2006 bis September 2008) (s.a.):

  • Thomas Reinéry, Rücktritt gem. Satzung § 5 (6) vor Ablauf der Amtszeit im September 2008
  • Harald Rost
  • Jens Tamke
     

b.) gem. Satz. § 5 (7) verbliebener "Gründungsvorstand" (September 2008 bis November 2008):

  • Harald Rost
  • Jens Tamke
     

c.) 2. Vorstandsteam (November 2008 bis 27.03.2010) (s.a.):

  • Sven Pietsch, November 2008 bis 27.03.2010
  • Harald Rost, November 2008 bis 27.03.2010
  • Jens Tamke, November 2008 bis 27.03.2010
     

d.) 3. Vorstandsteam  (ab 27.03.2010 bis 19.09.2017!) (s.a.):

  • Hans-Jürgen Langer, ab 27.03.2010 bis 19.09.2017
  • Sven Pietsch, ab 27.03.2010 bis 19.09.2017
  • Jens Tamke, ab 27.03.2010 bis 19.09.2017

 

Angesichts ordnungsgemäßer Neuwahl des DMSV-Vorstands 2010, der jeweiligen Annahmen der Wahl durch die Gewählten und seither offenbar nicht stattgefundener Neuwahlen (jeweils Satzung § 5 (4)), ausgebliebener wirksamer und wahrnehmbarer Rücktritte, Abwahlen (Satzung § 5 (5)) oder alternativer ordentlicher Auflösung des Vereins (Satzung § 12) - tatsächlich hat nach eigener Kenntnis und ergänzend vorliegender Infos seit 2010 wohl nie wieder eine DMSV-MV stattgefunden! -, wird an dieser Stelle davon ausgegangen, daß das am 27.03.2010 gewählte 3. Vorstandsteam vermutlich komplett bis zum "Zwangsende" bestand (s.a. Satzung)!

 

Ggf. darf sogar vermutet werden, daß dieses famose Team auch unabhängig von jeweiliger event. "Selbstverleugnung" heute noch "im Amt" wäre, wären nicht amtlicherseits doch letztlich schon überfällige (!) Maßnahmen ergriffen worden (s.a.).

 

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24.01.2020, zuletzt bearbeitet 10.02.2020

Harald Rost
(Info zum Autor)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

http://DMS-MPS.gnitsoh.de/dmsvlogo.html

Gleitschirm-E-Aufstiegshilfe

 

2007-2009 LBA-anerkannte
DMSV-Musterprüfstelle

ab 2010: DMS-MPS
(DMS-Musterprüfstelle)

s. https://dms-mps.gnitsoh.de/gleitschirm-E-Aufstiegshilfe.pdf

Die originäre Startart von (grundsätzlich motorlosen) "Gleitschirmen" ist der Hangstart. Seit 1987 kann, ähnlich wie
dies beim Segelfliegen geschieht, ganz offiziell auch ein Windenstart mit Hilfe von Motor- und mobilen Abrollwinden
durchgeführt werden. Mit den Fortschritten in der Entwicklung sowohl von Elektromotoren wie Akkumulatoren
(Akkus) und so manchen bereits existenten Anwendungen im Modellflugbereich, entstand unter Gleitschirmfliegern
der Gedanke einer zusätzlichen Startmöglichkeit mit Elektromotor, um speziell im Flachland unabhängig von Winde
und Berg bzw. Hang zu sein. Der Einsatz von Elektromotoren „am Piloten“ zu einem "E-Start" schien dafür eine
leise und umweltfreundliche Möglichkeit zu bieten. Die Zielsetzung den Motor nur für den Start und ausreichenden
Höhengewinn zu nutzen, um dann anschließend "normal" motorlos gleitschirmzufliegen, weckte Hoffnungen, daß
dies sowohl konstruktiv wie luftrechtlich ggf. sogar unaufwändig geschehen könnte. Das wahrhaft "unbeschwerte"
Gefühl des motorlosen Gleitschirmfliegens sowie Thermikflugeigenschaften sollten möglichst weitgehend erhalten
bleiben und auch gewisse "luftrechtliche Vorteile" durch einen Motor dabei nicht verlorengehen.

Systeme mit Verbrenner-Motor, wie sie beim Motorschirmfliegen genutzt wurden, schienen dafür kaum geeignet
bzw. wünschenswert, da klobig und relativ schwer, aerodynamisch eher ungeeignet und zudem verhältnismäßig
laut. Zusätzlich gehören Motorschirme" und "motorisierte Gleitschirme" in Deutschland der Kategorie "motorisierte
Luftsportgeräte" an, für die luftrechtlich nicht nur andere Zuständigkeiten gelten, sondern die insbesondere deshalb
auch grundsätzlichen Restriktionen wie bspw. dem sog. "Flugplatzzwang" unterliegen. E-Motoren versprachen hier
ggf. opportunere Lösungen zu ermöglichen.


Auf der Freeflight 2008 informierte sich die Führung des DHV, Vertretung und Beauftragter (§ 3 BeauftrV) der
eigentlich "motorlosen" Hängegleiter und Gleitsegel gem. § 1 Abs. 4 LuftVZO, über den damaligen Stand der
Technik und ließ auch Lärmmessungen durchführen. Es folgte ein Konzept der Nutzung des Motors als reine
"Aufstiegshilfe", mit dem man nahezulegen versuchte, daß der Motor doch eigentlich gar kein Motor sei, das
Fluggerät demnach weiter motorloser Gleitschirm, auch der Flug bis zur Ausgangshöhe des angezielten folgenden
motorlosen Flugs kein Motorflug und daher außerhalb der Regelungen für praktisch jegliches "Motorfliegen".
Argumentativ wurde der Elektroantrieb nicht als "Motor", sondern als "Aufstiegshilfe" und relativ leise,
umweltschonende Alternative zu Verbrennungsantrieben und Winde dargestellt.


Am 10.09.2009 schließlich stellte der DHV auf dem Flugplatz Herzogenaurach den entsprechend als reine
"Aufstiegshilfe" deklarierten Motor Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, der Luftämter der Länder und
des Luftfahrt-Bundesamtes vor. Es gelang ein Erprobungsprogramm für die "E-Aufstiegshilfe" auf den Weg zu
bringen, für welches der DHV am 30.04.2012 grünes Licht des BMV vermeldete.


Während 2008-2009 von der DMSV-Musterprüfstelle allerdings bereits 4 E-Motorschirme sowie 1 E-Motorschirm-
Trike mustergeprüft bzw. "zugelassen" worden waren (s. hierzu Artikel "Elektro-Motorschirm (E-PPG)") dürfen die
weiteren Ergebnisse bei den Bestrebungen zur "E-Aufstiegshilfe" des DHV rückblickend wohl durchaus als "eher
bescheiden" beurteilt werden:


Trotz der anfänglich postulierten „Absichtserklärung“ aus 2008, Möglichkeiten des Elektromotors als Aufstiegshilfe
gemeinsam mit dem DULV zu erproben, war folgend davon zumindest in der Außenwahrnehmung letztlich nichts
zu spüren. Bezüglich einer Nutzung eventueller Synergien aus der erfolgreichen E-Motoren-Musterprüfung des
DMSV verzichtete man schon auf jeglichen Versuch. Ursächlich dürften hier nicht zuletzt wohl verbandspolitische
Gründe gewesen sein. Spätestens jegliche Kooperation zwischen den „Etablierten“, DHV und DULV (soweit es sie
über die Bekundungen hinaus überhaupt je gegeben hat), hätte diesbzgl. eine Zusammenarbeit mit dem DMSV
dann wohl eher verhindert. „Piloteninteresse“ stand durchaus nicht immer an erster Stelle.


Zur weiteren Entwicklung schreibt https://lu-glidz.blogspot.com: "Doch bevor es mit der Erprobung überhaupt
richtig los gehen konnte, war die Euphorie schon wieder vorbei. Erst legte Skywalk sein Projekt E-Walk 2012 aufs
Eis. Dann wurde auch die anfangs gemeinsam von Charly und Flytec betriebene Entwicklung des Systems Scott-e
eingestellt."


Im Oktober 2021 vermeldete der DHV schlußendlich selbst das Ende des Erprobungsprogramms: "In einer
Videobesprechung mit BMVI und LBA stellte das Verkehrsministerium nun fest, dass das Erprobungsprogramm
nicht verlängert werden kann."

 

Der angegebene Grund für das Scheitern ist dabei offenbar just einer der, die der Prüfstellenleiter der DMSV-
Prüfstelle schon 2009 prognostiziert hatte: "Auch Schirme mit Elektroantrieb sind in Deutschland "motorisierte
Gleitschirme" und deren luftrechtliche Zuordnung, u.a. nach § 25 LuftVG, LuftVZO § 1 Abs. 4, LuftGerPV § 10a, 2.
DV LuftGerPV, BeauftrV und LTF ist definitionsgemäß damit recht eindeutig." (vorstehende Vorschriften-Bezüge
Stand 2009!).


Ein Gleitschirm mit Motorantrieb - gleichgültig welcher, also eben auch ein Schirm mit Elektroantrieb! - war und ist
in Deutschland (zumindest in der entsprechenden „Betriebsphase“ bzw. Betriebsart) ein "Motorschirm", luftrechtlich
ein UL und damit ganz originär und grundsätzlich nicht Sache des DHV. Künstliche "äußerst bemühte"
Abgrenzungen und Umdeklarierungen sowie durchaus "allseitig" teilweise "eigenwillige" Auslegungen bis hin zu
sonderbaren Sonderregelungen und „Ausnahmegenehmigungen“ um eigentlich klaren Gesetzes- und
Verordnungstext "herum", sind in mehrfacher Hinsicht problematisch und dann eben doch schon luftrechtlich kaum
umsetzbar. Auch „Zuständigkeiten aufgrund eigener Anmaßung“ helfen dabei zumindest nicht immer oder
dauerhaft und wirklich rechtssicher weiter.


Statt des offenbar jahrelangen Versuchs einen physisch nicht wegzudiskutierenden Motor und dessen
sicherheitstechnische wie luftrechtliche Folgen einfach „kleinzureden“ und (zumindest diesbzgl. der "Trump-Zeit"
vorauseilend :) ) mit „alternativen Fakten“ zu umschreiben, wäre eine realistischere Anerkennung der luftrechtlichen
Situation und der sich daraus absehbar ergebenden Konsequenzen wohl vernünftiger gewesen.
Seriöser und erfolgversprechender, als in Verleugnung des Motors und Ignoranz gegenüber ausdrücklichen
luftrechtlichen Bestimmungen schlicht falsche Zuständigkeiten und Weiterungen „herbeizubeten“, wäre ggf. eine
ausdrücklichere spezifizierendere Diskussion alternativer bzw. optionaler Betriebsarten (Motorflug, Segelflug) von
„Motorschirmen“ (und deren praxisgerechte pilotennahe Ausgestaltung) gewesen. Dies ist in Deutschland ähnlich
bei Motorseglern (LuftVZO § 1 (1) 3) sowie ggf. entsprechenden Luftsportgeräten (LuftVZO § 1 (1) 10) (den
„Ultraleichtflugzeugen“ zugerechnete sog. „ultraleichten Motorsegler“) ja durchaus bereits Fakt und wäre ggf.
weiterhin gutes Argument.


Wie auch immer, bescheidenes DHV-Fazit nach schließlich 12 Jahren: "Das BMVI, LBA und DHV sehen dennoch
eine Chance für den E-Aufstieg im Rahmen des UL Betriebs, denn die Zukunft für Motorschirme ist sicherlich eher
elektrisch, weil leise und umweltfreundlich."


Der unterfertigte Autor vorliegenden Artikels hatte diese „Zukunft" schon 2009 als damaliger DMSV-Vorstand und
Leiter der DMSV-Musterprüfstelle bei „seinen“ Musterprüfungen der „E-Motorschirme“ vor Augen:


"Die Motoreneinheit ist als normaler Antrieb eines "Motorschirms", aber auch als erste serienreife und
mustergeprüfte E-Aufstiegshilfe eines Gleitschirms einsetzbar. Damit sind nun auch zum ersten Mal konkrete
zulassungstechnische Grundlagen für die Vision "Elektrostart" von Dr. Werner Eck in Deutschland gelegt."


12 Jahre später gilt das letztlich offenbar genau so immer noch - ebenso, wie die damaligen o.g. E-
MotorschirmMusterprüfungen und die in diesem Rahmen damit bereits sogar offiziell geprüften und "zugelassenen"
E-Motoreinheiten.


Natürlich war auch bereits 2009 bei den DMSV-mustergeprüften Geräten das "Gewichtsproblem" durch Akku und
die sicherheits- und LTF-bedingten technischen Vorkehrungen nicht wegzudiskutieren. Die schlichte Ignorierung
dann doch recht eindeutigen Luftrechts zu "motorgetriebenen Luftfahrzeugen" sowie der essentiellen sich aus
Motor und drehendem Propeller ergebenden Sicherheitserfordernisse sah die damalige DMSV-Musterprüfstelle
(heute DMS-MPS) jedoch als praktisch und faktisch erstmal kaum überwindbare, erst recht nicht nur
wegzudiskutierende oder durch „Wegducken“ und "Beziehungen" zu umgehende "Hindernisse" an. Ein Motor bleibt
nun mal ein Motor, Schwerkraft und Gewicht sind als physikalische Fakten nicht diskutabel und Letzteres
irgendwann leider auch kaum mehr zu reduzieren. Solange ein Antrieb nach einer Steigphase nicht abgeworfen
wird (was wohl kaum jemanden bei Verstand wirklich in den Sinn käme) resultieren zwangsweise immer
Unterschiede von motorlosen „echtem“ Gleitschirmfliegen zu einem Piloten eben doch „mit Motor" und dessen
Fliegen, selbst wenn Motoreinsatz nur phasenweise erfolgt.

 

Der intrinsischen "Faktenlage" folgend, war die nüchterne Schaffung einer fundierteren Basis, die für event.
weitergehende technische Entwicklungen in der Zukunft dennoch mit-wegweisend sein konnte und könnte, die
zwar pragmatische, aber vorausschauendere und eben letztlich ganz offenbar auch nachhaltigere "Lösung". Für
2009 - das erste serienmäßig in Deutschland erhältliche E-Auto, der IMiev von Mitsubishi war immerhin erst ab
2010 auf dem deutschen Markt! - wohl dennoch beachtlich!


Die E-Motorschirm-Musterprüfungen der DMSV-Musterprüfstelle waren dabei trotz entsprechenden
„Pragmatismus“ durchaus nicht ohne Ambitionen oder gar visionslos und heute sind sie ggf. konkrete Grundlage
just der Weiterentwicklung, die auch BMVI und LBA für die Zukunft sehen:


"(...) E-Aufstieg im Rahmen des UL Betriebs, denn die Zukunft für Motorschirme ist sicherlich
eher elektrisch, weil leise und umweltfreundlich."


Ohne „Visionen“ ging und geht gerade auch in der Fliegerei nichts. Für konkrete Ergebnisse aber braucht es neben
Fliegerenthusiasmus letztlich ganz unabdingbar vor allem auch Zeit, viel Arbeit, realistischen Pragmatismus“ und
Sachverstand. Die DMSV-/DMS-Musterprüfstelle hat mit ihren „E-Musterprüfungen“ beigetragen, eigentliche
„Väter“ aber sind sicher alle „Erfinder“, Entwickler und Hersteller, von denen an dieser Stelle aus der durchaus
umfänglicheren „Geschichte“ speziell auch für den deutschsprachigen Raum nur drei hervorhebend genannt seien:


Dr. Ing. Werner Eck und Jochen Geiger mit der Fa. Geiger Engineering (s.a.)
sowie Ales Hubacek mit der Fa. Skyjam Aircraft (s.a.)


Bereits um das Jahr 2005 startete Dr. Eck Versuche mit Gleitschirmen und zuerst wohl vor dem Piloten platzierten
E-“Hilfsmotoren“. Auf der Free Flight 2007 in Garmisch-Partenkirchen präsentierten Dr. Eck und J. Geiger dann
erstmals ihre elektrischen „Aufstiegshilfe“ für Gleitschirme und Drachenflieger mit „Heck-Propeller“ in größerer
Öffentlichkeit. Ihre Elektromotoren sind maßgebliche Grundlage sowohl für viele folgend entwickelte E-
Aufstiegshilfen wie E-Motorschirm-Antriebe.


Ales Hubaceks Vision elektrischer Antriebe von Luftsportgeräten begann um 2006 und schon 2007 entstanden
mehrere Prototypen. Wesentlichen Anstoß für seine weiteren E-Entwicklungen gab dann auch die Freeflight 2008.
Hier gründete die anschließende Zusammenarbeit mit Geiger/Eck, die für die Fa. Skyjam bereits 2009 in drei
erfolgreichen Abschlüssen von Musterprüfungen für „E-Motorschirme“ durch die DMSV-Musterprüfstelle resultierte.
Dies legte nach seinem weiteren unermüdlichem Engagement (s.a. „Über zehn Jahre ST-Electro (2007 – 2019)“)
letztlich auch die Basis für die Zulassung von E-motorisierten Luftsportgeräten in der Schweiz in 2015.


Die Tätigkeit von Ales Hubacek und seiner Firma Skyjam Aircrafts von 2006 bis heute in Promotion, Entwicklung
und Vertrieb von elektrischen Flugantrieben dürfte so wohl mit zum Beständigsten in dieser Branche zählen:
Heute ist er Präsident des Vereins Elektroflug Schweiz und weiterhin selbst aktiv in der Weiterentwicklung
elektrischer Antriebe und Fluggeräte (s.a.).


Für die von BMVI und LBA für Deutschland vorhergesagte „zukünftige“ Entwicklung („E-Aufstieg im Rahmen des
UL Betriebs“) (s.o.) stellen Skyjams bereits 2009 mustergeprüfte E-Antriebe bereits jetzt einsatzfähige Grundlagen
dar. Auf zukünftige Weiterentwicklungen darf man sicher gespannt sein. So tragen die „alten“ Musterprüfungen der
DMSV-/DMS-Prüfstelle letztlich ggf. sogar doch noch auch zum „Gleitschirm-E-Start“ bei.


Das nötige Durchhaltevermögen scheinen Ales Hubacek und Skyjam jedenfalls zu haben:


"Trotz aller Widrigkeiten war Aufgeben für uns nie eine reale Option."
(Ales Hubacek, Skyjam Aircraft, 2019)


Auch im Sinne der Piloten darf man für die Zukunft Fortune wünschen.

29. Januar 2022
Harald Rost
(Info zum Autor)

 

 

Elektro-Motorschirm (E-PPG)

 

2007-2009 LBA-anerkannte
DMSV-Musterprüfstelle

ab 2010: DMS-MPS
(DMS-Musterprüfstelle)

s. https://dms-mps.gnitsoh.de/elektro-motorschirm.pdf

 

Die Abkehr von fossilen Kraftstoffen und allgemein von Verbrennermotoren wird permanent thematisiert. E-Bikes,
Pedelecs und E-Autos sowie allgegenwärtige bzw. "überall herumstehende" Miet-E-Scooter zeugen zudem davon,
daß Strom- und insbesondere Akku-betriebene Geräte offenbar auch tatsächlich immer beliebter und „üblicher“
werden.


Wenn es demnächst ins Frühjahr und damit in die Outdoor- und Gartensaison geht, werden mittlerweile selbst
Discounter wieder voll sein mit entsprechenden Angeboten: E-Fahrräder, E-Rasenmäher, E-Heckenscheren und E-
Kettensägen etc. - fast nichts geht mehr ohne "Sekundärbatterie". Und dieser „Hype“ gilt nicht nur bei Kleingeräten:
In Norwegen ist Ende 2021 gar ein erstes E-Containerschiff vom Stapel gelaufen.


In der Breite eine neue Entwicklung - ja! -, aber etwas komplett Neues? Nein!


- Weder zu Lande, noch zu Wasser und auch nicht in der Luft!


Ein kleiner Überblick:


Land: "Vermutlich zwischen 1832 und 1839 entwickelte der schottische Erfinder Robert Anderson in Aberdeen das erste
Elektrofahrzeug." Das erste bekannte deutsche Elektroauto - nunja, wohl eher eine „E-Kutsche“ - war der Flocken-Elektrowagen von 1888 aus Coburg.

(https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Elektroautos)

 

Wasser: Das erste elektrische Boot fuhr 1839 testweise über die Kanäle von St. Petersburg.
(https://www.infineon.com/cms/de/discoveries/elektrische-schiffe/)

 

Luft: "Der wahrscheinlich erste elektrisch angetriebene Flug war am 8. Oktober 1883 von Gaston Tissandier mit einem Luftschiff."
(https://de.wikipedia.org/wiki/Elektroflugzeug#Geschichte)

 

Moment, Luftschiff!? Elektrisch!?
Es sind fast 140 Jahre vergangen, aber DAS ist erstaunlich aktuell )

 

Wirklich "neu" sind also allenfalls die Unmengen angebotener Akku-Kettensägen etc. im Discounter und vll. die
häufig in Flüsse geworfenen Miet-E-Scooter, sonst aber handelt es sich um z.T. wesentlich länger Bekanntes, als
man vielleicht spontan vermutet. Greifen wir als Beispiel den Ersatz von „Verbrenner-Kettensägen“ nicht nur durch
kabelgebundene Strom-Kettensägen, sondern eben auch deren techn. Evolution und zunehmenden Wandel hin zu
akkubetriebenen Motorsägen auf, so sind wir „von hinten durch die Brust“ (endlich) beim Objekt vorliegenden
Artikels: „Kettensägenmotoren“ !


Kettensägenmotoren sind es letztlich, die vornehmlich auch in Motorschirmen und sonstigen personentragenden
"leichten Fluggeräten" Verwendung finden und es ist nur natürlich, wenn bei solchen Geräten ebenfalls die
Möglichkeiten der Entwicklung von modernen Elektro-Antrieben diskutiert werden. Verwunderlich ist allenfalls, daß
der Prozeß auch hier bereits älter ist, als ggf. gedacht. Die „neueren“ Akku-Kettensägen des Baumarkts gaben
jedenfalls keinesfalls den Anstoß und stehen mit Motorschirm-E-Antrieben kaum mehr in irgendeinem näheren
"Verwandtschaftsverhältnis".


Selbst wenn es um "Zulassungen" geht, sind "E-Motorschirme" älter, als es bspw. der Hinweis auf ein im Juni 2020
von der EASA typ-zugelassene Elektroflugzeug, die slowenische Pipistrel Velis Electro, ggf. nahelegt. Das
„Erstmals“ stimmt so nicht! Auch Motorschirme sind "Flugzeuge" und E-Motorschirme wurden tatsächlich erstmals
bereits 2009 "zugelassen": Eine "DMSV-Motorschirm-Musterprüfung" vom 30.03.2009 kennzeichnet den ersten
"offiziellen" Motorschirm mit Elektroantrieb!


DMSV-News 30.03.2009:
Neueste DMSV-Motorschirm-Musterprüfung: Der erste mustergeprüfte Motorschirm mit Elektroantrieb

 

Dieser wurde vom 02. bis 05.04.2009 bereits auf der Aero Friedrichshafen präsentiert. Schon am 08.04.2009
folgten Musterprüfungen eines weiteren E-Motorschirms sowie des ersten Motorschirm-Trikes mit Elektroantrieb.


U.a. dieses Trike war am 22.04.2009 dann auch konkreter "Anlaß" für Schweizer Behörden sich (nach einem
umfassenden Verbot Mitte der achtziger Jahre) doch wieder überhaupt mit motorisierten Gleitschirm- und
Hängegleitersystemen zu befassen und dabei speziell Elektroantriebe ins Auge zu nehmen.


DMSV-News 30.04.2009:
Neueste DMSV-Motorschirm-Musterprüfung: Das erste mustergeprüfte Motorschirm-Trike mit Elektroantrieb!

 

DMSV-News 30.04.2009:
Schweizer Behörden begutachteten Gleitschirme und Hängegleiter mit Elektromotor am 22.04.2009

 

Mit dem "Skyjam ST-Electro Creek 24" wurde unter DMSV-MS-5026-09 am 30.06.2009 schließlich ein weiterer "E-
Motorschirm" "zugelassen". Damals bereits die dritte "E-Zulassung" der Schweizer Fa. Skyjam Aircraft.

 

Noch 2009 wurde von der "DMSV-Musterprüfstelle" ein weiterer Elektro-Motorschirm bzw. E-Motorantrieb von
einem 3. Hersteller mustergeprüft, für diesen kam der Musterprüfprozeß seitens des Antragstellers damals aber
"finanztechnisch" nicht zum Abschluß. Eine Nutzung der Musterprüfung durch diesen war deshalb nicht möglich
und auch eine Veröffentlichung seitens der Prüfstelle unterblieb.

 

Dies dennoch eingerechnet, wurden 2009 von der DMSV-Musterprüfstelle damit insgesamt vier E-Motorschirme
und ein E-Motorschirm-Trike mustergeprüft bzw. "zugelassen". Ein "stilles" und teilweise "vergessenes", aber
konkretes und „nachhaltiges" Ergebnis! Nachhaltig speziell auch im Vergleich mit den damals (2009)
„hochfliegenden“ Ankündigungen zu sog. "E-Aufstiegshilfen" des DHV. Diese standen ggf. wohl schon auch
"irgendwie" in Zusammenhang mit der vermeintlichen Konkurrenz der damaligen neuen Verbände und Prüfstellen
sowie der o.g. "Zulassungen" von E-Motorschirmen durch die DMSV-Prüfstelle und deren positive Öffentlichkeits-
Rezeption. (-> Mehr zu "E-Aufstiegshilfen")

 

Die konkreten "Ergebnisse" dieser DHV-Bestrebungen blieben gegenüber den schon 2009 abgeschlossenen vier
Musterprüfungen der DMSV-Prüfstelle rückblickend dann aber doch "eher bescheiden" und im Oktober 2021
vermeldete der DHV schlußendlich selbst das Ende des Erprobungsprogramms:

 

"In einer Videobesprechung mit BMVI und LBA stellte das Verkehrsministerium nun fest,
dass das Erprobungsprogramm nicht verlängert werden kann."

 

Angegebener Grund für das Scheitern ist dabei offenbar just eines der Probleme, die der Prüfstellenleiter der
DMSV-Prüfstelle schon 2009 unschwierig als grundlegendes Problem erkannt hatte (mehr):

 

"Auch Schirme mit Elektroantrieb sind in Deutschland "motorisierte Gleitschirme" und deren luftrechtliche Zuordnung, u.a. nach § 25 LuftVG, LuftVZO § 1 Abs. 4, LuftGerPV § 10a, 2. DV LuftGerPV, BeauftrV und LTF ist definitionsgemäß damit recht eindeutig."
(vorstehende Vorschriften-Bezüge Stand 2009!)

 

Ein Gleitschirm mit Motorantrieb - gleichgültig welcher, also eben auch ein Schirm mit Elektroantrieb! - war und ist
in Deutschland (zumindest in der entsprechenden „Betriebsphase“ bzw. Betriebsart) ein "Motorschirm", luftrechtlich
ein UL und damit ganz originär und grundsätzlich nicht Sache des DHV. Künstliche "äußerst bemühte"
Abgrenzungen und Umdeklarierungen sowie durchaus "allseitig" teilweise "eigenwillige" Auslegungen bis hin zu
sonderbaren Sonderregelungen und „Ausnahmegenehmigungen“ um eigentlich klaren Gesetzes- und
Verordnungstext "herum", sind in mehrfacher Hinsicht problematisch und dann eben doch schon luftrechtlich kaum
umsetzbar. Auch „Zuständigkeiten aufgrund eigener Anmaßung“ helfen dabei zumindest nicht immer oder
dauerhaft und wirklich rechtssicher weiter.


Statt des offenbar jahrelangen Versuchs einen physisch nicht wegzudiskutierenden Motor und dessen
sicherheitstechnische wie luftrechtliche Folgen einfach „kleinzureden“ und (zumindest diesbzgl. der "Trump-Zeit"
vorauseilend :) ) mit „alternativen Fakten“ zu umschreiben, wäre eine realistischere Anerkennung der luftrechtlichen
Situation und der sich daraus absehbar ergebenden Konsequenzen wohl vernünftiger gewesen.

 

Seriöser und erfolgversprechender, als in Verleugnung des Motors und Ignoranz gegenüber ausdrücklichen
luftrechtlichen Bestimmungen schlicht falsche Zuständigkeiten und Weiterungen „herbeizubeten“, wäre ggf. eine
ausdrücklichere spezifizierendere Diskussion alternativer bzw. optionaler Betriebsarten (Motorflug,
Segelflug) von „Motorschirmen“ (und deren praxisgerechte pilotennahe Ausgestaltung) gewesen, Dies ist in
Deutschland ähnlich bei Motorseglern (LuftVZO § 1 (1) 3) sowie ggf. entsprechenden Luftsportgeräten
(LuftVZO § 1 (1) 10) (den „Ultraleichtflugzeugen“ zugerechnete sog. „ultraleichten Motorsegler“) ja durchaus
bereits Fakt und wäre ggf. weiterhin gutes Argument.


Wie auch immer, bescheidenes DHV-Fazit nach schließlich 12 Jahren:


"Das BMVI, LBA und DHV sehen dennoch eine Chance für den E-Aufstieg im Rahmen des UL Betriebs, denn die Zukunft für
Motorschirme ist sicherlich eher elektrisch, weil leise und umweltfreundlich."


Nun, diese „Zukunft“ hatte der unterfertigte Autor vorliegenden Artikels schon 2009 als damaliger DMSV-Vorstand
und Leiter der DMSV-Musterprüfstelle bei „seinen“ Musterprüfungen der „E-Motorschirme“ vor Augen:


"Die Motoreneinheit ist als normaler Antrieb eines "Motorschirms", aber auch als erste serienreife und mustergeprüfte E-
Aufstiegshilfe eines Gleitschirms einsetzbar. Damit sind nun auch zum ersten Mal konkrete zulassungstechnische Grundlagen
für die Vision "Elektrostart" von Dr. Werner Eck in Deutschland gelegt." (30.03.2009)


12 Jahre später gilt das letztlich genau so immer noch - und die bereits im Rahmen der o.g. damaligen DMSV-E-
Motorschirm-Musterprüfungen offiziell geprüften und "zugelassenen" E-Motoreinheiten sind heute damit konkrete
präexistente Grundlagen just der „Zukunft“, die nun offenbar auch BMVI und LBA sehen (s.o.) und die
zwischenzeitlich in der Schweiz bereits seit 2015 Praxis ist.


Auf zukünftige Weiterentwicklungen darf man sicher gespannt sein.

 

29. Januar 2022
Harald Rost
(Info zum Autor)